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   LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,22535
LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10 B ER (https://dejure.org/2010,22535)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.08.2010 - L 2 P 35/10 B ER (https://dejure.org/2010,22535)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. August 2010 - L 2 P 35/10 B ER (https://dejure.org/2010,22535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - keine vorläufige Gewährung von Leistungen nach der Pflegestufe I bei nicht dokumentiertem Eintritt des Leistungsfalls und verbessertem Allgemeinzustand - Verfassungsmäßigkeit von §§ 14, 15 SGB 11

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Pflegestufen in der sozialen Pflegeversicherung; Benachteiligung behinderter Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Pflegestufen in der sozialen Pflegeversicherung; Benachteiligung behinderter Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (VerfGH vom 9. Juli 2002 = VerfGH 55, 85/92; VerfGH vom 23. August 2006 = VerfGH 59, 200/205; VerfGH, BayVBl. 2009, 173 ff; BVerfG, BVerfGE 99, 341/357).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Der in diesen Bestimmungen aufgeführte Katalog der Verrichtungen stellt, nach Ergänzung um die im Gesetz offenbar versehentlich nicht ausdrücklich genannten Verrichtungen Sitzen und Liegen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), eine abschließende Regelung dar (BSGE 82, 27), die sich am üblichen Tagesablauf eines gesunden bzw. nicht behinderten Menschen orientiert (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3).
  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Dabei ist vorliegend eine abgestufte Leistungsgewährung im Hinblick auf die finanziellen Grenzen einer sozialen Pflegeversicherung, der Ausgestaltung als Teilabsicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit und der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit nicht zu beanstanden (siehe auch Nichtannahmebeschluss des BVerfG, FamRZ 2003, 1084 f zu Art. 3 Abs. 1 GG).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Der in diesen Bestimmungen aufgeführte Katalog der Verrichtungen stellt, nach Ergänzung um die im Gesetz offenbar versehentlich nicht ausdrücklich genannten Verrichtungen Sitzen und Liegen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), eine abschließende Regelung dar (BSGE 82, 27), die sich am üblichen Tagesablauf eines gesunden bzw. nicht behinderten Menschen orientiert (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Der in diesen Bestimmungen aufgeführte Katalog der Verrichtungen stellt, nach Ergänzung um die im Gesetz offenbar versehentlich nicht ausdrücklich genannten Verrichtungen Sitzen und Liegen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14), eine abschließende Regelung dar (BSGE 82, 27), die sich am üblichen Tagesablauf eines gesunden bzw. nicht behinderten Menschen orientiert (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (VerfGH vom 9. Juli 2002 = VerfGH 55, 85/92; VerfGH vom 23. August 2006 = VerfGH 59, 200/205; VerfGH, BayVBl. 2009, 173 ff; BVerfG, BVerfGE 99, 341/357).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2008 - 5-VII-07

    Popularklage: Keine Verletzung des Benachteiligungsverbots behinderter Menschen

    Auszug aus LSG Bayern, 31.08.2010 - L 2 P 35/10
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (VerfGH vom 9. Juli 2002 = VerfGH 55, 85/92; VerfGH vom 23. August 2006 = VerfGH 59, 200/205; VerfGH, BayVBl. 2009, 173 ff; BVerfG, BVerfGE 99, 341/357).
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